7. Dezember 2010

Verkaufhinweis „Solange der Vorrat reicht“ wettbewerbsrechtlich ausreichend


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Inhalt:

Immer wieder ist bei aktuellen Verkaufsangeboten in Zeitungen und Zeitschriften der Hinweis des Anbieters „Solange der Vorrat reicht“ zu sehen. Häufig wird dem Verbraucher mit einer tollen, kostenlosen Zugabe der Kauf eines bestimmten Produktes angepriesen.

Ist ein solches Handeln zulässig?

Dieser Frage geht das heutige Video nach.

Eine Antwort zu “Verkaufhinweis „Solange der Vorrat reicht“ wettbewerbsrechtlich ausreichend”

  1. anonymisiert sagt:

    […] dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema "Verkaufhinweis >Solange der Vorrat reicht< wettbewerbsrechtlich ausreichend". Könnte man sich ja mal durchklicken. __________________ ————– ………. Wer nicht […]