4. August 2009

Reform des Urheberrechts im Jahre 2008


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Inhalt:
Im Jahre 2008 wurde das Urheberrecht in mehreren wichtigen Punkten geändert. Obgleich die Reform bereits mehr als 1 Jahr alt ist, hat sie sich noch immer bei vielen Betroffenen noch nicht herumgesprochen. Wir haben als Anlass genommen, die wichtigsten Änderungen noch einmal zu beleuchten.

Angesprochen werden vor allem:

– Begrenzung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100,- EUR

– direkter Auskunftsanspruch gegen Access-Provider

Eine Antwort zu “Reform des Urheberrechts im Jahre 2008”

  1. anonymisiert sagt:

    […] AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te zum besseren Verständnis mal ein Video von der Kanzlei Bahr hierzu Neuerungen im Urheberrecht […]