26. Juni 2007
Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen-Index (am Beispiel Google)?
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Inhalt: Und wenn es einen solchen Anspruch auf Aufnahme gibt: Unter welchen Voraussetzungen? Dabei geht es vor allem um die kartellrechtliche Problematik des Kontrahierungszwanges. Und weiter: Gibt es auch einen Anspruch auf eine konkrete Platzierung? |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Recht d. Neuen Medien
Kommentare: 4 Kommentare
Was für ein Quatsch. Natürlich gibt es kein Recht auf Aufnahme. Da reicht ein Satz um das zu sagen, einen ganzen Podcast braucht man dafür nicht.
@Malte: Anders die herrschende Rechtsordnung.
Gibt es ein“Recht“ aus Suchmaschinen entfernt zu werden?
LG
Danke
@Schlumps: Zu Suchmaschinen vgl. http://www.suchmaschinen-und-recht.de/