20. November 2007
Löschungspflichten bei rechtswidrigen Webseiten
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Inhalt: Jetzt verlangt der Dritte aber auch die Löschung der betreffenden Webseite internetweit. D.h., die Seite soll in keiner Suchmaschine, in keinem Proxy und in keinem sonstigen Cache mehr auftauchen. Eine Frage, die sich schon viele Webseiten-Betreiber gestellt haben: Hat der Dritte auf eine solche Handlung einen Anspruch? Dieser Problematik geht der heutige Vodcast nach. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Recht d. Neuen Medien
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