20. November 2007

Löschungspflichten bei rechtswidrigen Webseiten


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Inhalt:
Der zugrundeliegende Fall ist schnell erzählt: Aus einem beliebigen Grund verletzt eine meiner Seiten das Recht eines Dritten. Selbstverständlich nehme ich die Seite vom Netz und entschuldige mich für die nicht beabsichtigte Rechtsverletzung.

Jetzt verlangt der Dritte aber auch die Löschung der betreffenden Webseite internetweit. D.h., die Seite soll in keiner Suchmaschine, in keinem Proxy und in keinem sonstigen Cache mehr auftauchen.

Eine Frage, die sich schon viele Webseiten-Betreiber gestellt haben: Hat der Dritte auf eine solche Handlung einen Anspruch?

Dieser Problematik geht der heutige Vodcast nach.

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