7. September 2010

Die strafrechtliche Haftung eines Compliance Officers


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Inhalt:
Der BGH hat vor kurzem (Urt. v. 17.07.2009 – Az.: 5 StR 394/08) festgestellt, dass den Leiter der Innenrevision – auch Compliance Officer genannt – eine Verpflichtung dafür treffen kann, Straftaten zu unterbinden.

Das heutige Video beschäftigt sich also mit der Frage, wann und unter welchen Umständen ein solcher Compliance Officer sich strafbar macht, wenn er nicht bestimmte Straftaten in seiner Firma unterbindet.

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