1. April 2008
Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse – Abgabepflicht für Jedermann?
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Inhalt: Dazu nachfolgendes Beispiel: Der Freiberufler F beauftragt den Künstler K regelmäßig Oster- und Weihnachtspostkarten für seine Kunden zeichnen. Dafür bezahlt der F an den K eine Vergütung von 1.000,- EUR. Der F denkt nun, dass mit der Bezahlung der 1.000,- EUR sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch weit gefehlt. Kurze Zeit später fällt der F aus allen Wolken, als er von der Künstlersozialkasse einen Bescheid erhält, wonach er auf die 1.000,- EUR bezahltes Honorar noch einmal 5% Künstlerabgabe abführen soll. “Wie kann das aber sein?†werden sich viele fragen. Dieser Frage geht das heutige Video nach. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Recht d. Neuen Medien
Kommentare: 5 Kommentare
Sehr gelungener Kurzfilm zum Thema! Ich habe mir erlaubt diese Seite im meinem Blog zu verlinken:
http://blog.medianotions.de/de/artikel/2008/vodcast-ksk-abgabe-fuer-dummys
@Bogdan Günther: Das ist ok.
Guten tag aus Hamburg !
Ich betreibe seit über 5 Jahren ein Forum zum Thema : http://www.kskforum.de
Ich bin Musiker , über die KSK pflichtversichert und werde gerade als möglicher Verwerter überprüft.
Sehr schön gemacht der kurze Clip und ein toller Einstieg in das wirklich „schwierige“ Thema . Würde den Clip gerne verlinken .- und würde mich freuen von Ihren Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse zu hören .
Hallo,
gilt dieses auch für e.K. im Sinne von Verkauf der Webseite? Dieses wäre sehr interessant?
@Wehrkamp: Die Abgabepflicht gilt auch für eK, wenn die im Vodcast beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.