13. Dezember 2011
Die „Session-ID“-Entscheidung des BGH: Sind Deep-Links nun doch urheberrechtswidrig?
Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.
Inhalt: Seit der „Paperboy“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 ist bekannt, dass Deep-Linking grundsätzlich erlaubt ist. Nun haben die Karlsruher Richter vor kurzem ein neues Urteil (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 39/08) getroffen und schränken dadurch die Möglichkeit des Deep-Linkings ganz erheblich ein. Danach reicht es bereits aus, wenn der Seitenbetreiber, der verlinkt werden soll, Session-IDs einsetzt, um einen Deep-Link als Urheberrechtsverletzung einzustufen. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Recht d. Neuen Medien
Kommentare: Keine Kommentare