11. November 2009

Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter?


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Inhalt:
Ein alltägliches Bild: Ein Kollege wechselt den Brötchengeber, packt seine sieben Sachen und verabschiedet sich mit einem Frühstück oder einer Runde Sekt. Was mit dem E-Mail-Account an seinem Arbeitsplatz passiert, wird dabei häufig vergessen.

Der heutige Video beleuchtet die rechtlichen Probleme beim Umgang mit den elektronischen Postfächer ausgeschiedener Mitarbeiter.

6 Antworten zu “Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter?”

  1. anonymisiert sagt:

    Die wohl interessanteste Frage wurde leider ausgeblendet – was ist, wen überhaupt keine Regelung getroffen wurde, ob der E-Mail-Account privat genutzt werden darf oder nicht? Entscheidet eine betriebliche Übung dann bspw. darüber, ob der AG „Anbieter“ wird?

  2. anonymisiert sagt:

    @Mayer: Einfach mal zuhören und zusehen, die Antwort finden Sie im Vodcast.

  3. anonymisiert sagt:

    […] Die Kanzlei Dr. Bahr behandelt diese Problematik in Ihrem aktuellen Video auf law-vodcast.de: https://law-vodcast.de/was-tun-mit-den-e-mail-… […]

  4. anonymisiert sagt:

    Wir verwenden in unserem Unternehmen ausschließlich generische E-Mail-Adressen wie z. B. info@… Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber jederzeit (also auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters) diese Mails ansehen kann, unabhängig von einem Verbot für den Empfang privater Mails durch die Mitarbeiter. Ist das richtig?

  5. anonymisiert sagt:

    @JW: Nein, so einfach ist es nicht. Wenn bei diesen generischen Namen nämlich privates Mailing erlaubt bzw. toleriert wurde, dann stellt sich hier das gleiche Problem.

  6. anonymisiert sagt:

    Kennt jemand die Rechtslage dazu in der Schweiz?