11. November 2009
Was tun mit den E-Mail-Accounts ausgeschiedener Mitarbeiter?
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Inhalt: Der heutige Video beleuchtet die rechtlichen Probleme beim Umgang mit den elektronischen Postfächer ausgeschiedener Mitarbeiter. |
Abgelegt in: Recht d. Neuen Medien
Kommentare:



















Die wohl interessanteste Frage wurde leider ausgeblendet - was ist, wen überhaupt keine Regelung getroffen wurde, ob der E-Mail-Account privat genutzt werden darf oder nicht? Entscheidet eine betriebliche Übung dann bspw. darüber, ob der AG “Anbieter” wird?
@Mayer: Einfach mal zuhören und zusehen, die Antwort finden Sie im Vodcast.
[...] Die Kanzlei Dr. Bahr behandelt diese Problematik in Ihrem aktuellen Video auf law-vodcast.de: http://www.law-vodcast.de/was-tun-mit-den-e-mail-…; [...]
Wir verwenden in unserem Unternehmen ausschließlich generische E-Mail-Adressen wie z. B. info@… Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber jederzeit (also auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters) diese Mails ansehen kann, unabhängig von einem Verbot für den Empfang privater Mails durch die Mitarbeiter. Ist das richtig?
@JW: Nein, so einfach ist es nicht. Wenn bei diesen generischen Namen nämlich privates Mailing erlaubt bzw. toleriert wurde, dann stellt sich hier das gleiche Problem.