4. August 2009

Reform des Urheberrechts im Jahre 2008


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Inhalt:
Im Jahre 2008 wurde das Urheberrecht in mehreren wichtigen Punkten geändert. Obgleich die Reform bereits mehr als 1 Jahr alt ist, hat sie sich noch immer bei vielen Betroffenen noch nicht herumgesprochen. Wir haben als Anlass genommen, die wichtigsten Änderungen noch einmal zu beleuchten.

Angesprochen werden vor allem:

- Begrenzung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100,- EUR

- direkter Auskunftsanspruch gegen Access-Provider

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1 Kommentar zu “Reform des Urheberrechts im Jahre 2008”

  1. 3. Nov 2009 | 18:42 Uhr

    [...] AW: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Te zum besseren Verständnis mal ein Video von der Kanzlei Bahr hierzu Neuerungen im Urheberrecht [...]

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