26. Juni 2007

Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen-Index (am Beispiel Google)?


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Inhalt:
Der Video-Cast beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anspruch besteht, in den Index einer Suchmaschine aufgenommen zu werden. Die Erläuterungen erfolgen anhand der bekanntesten Suchmaschine, nämlich Google.

Und wenn es einen solchen Anspruch auf Aufnahme gibt: Unter welchen Voraussetzungen? Dabei geht es vor allem um die kartellrechtliche Problematik des Kontrahierungszwanges.

Und weiter: Gibt es auch einen Anspruch auf eine konkrete Platzierung?

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4 Kommentare zu “Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen-Index (am Beispiel Google)?”

  1. 26. Jun 2007 | 17:41 Uhr

    Was für ein Quatsch. Natürlich gibt es kein Recht auf Aufnahme. Da reicht ein Satz um das zu sagen, einen ganzen Podcast braucht man dafür nicht.

  2. 26. Jun 2007 | 17:43 Uhr

    @Malte: Anders die herrschende Rechtsordnung.

  3. Schlumps
    9. Nov 2007 | 18:26 Uhr

    Gibt es ein”Recht” aus Suchmaschinen entfernt zu werden?
    LG
    Danke

  4. 9. Nov 2007 | 18:30 Uhr

    @Schlumps: Zu Suchmaschinen vgl. http://www.suchmaschinen-und-recht.de/

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