11. März 2009

Blacklist bei Kunden: Wann personenbezogene Daten nur gesperrt, aber nicht gelöscht zu werden brauchen


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Inhalt:
Der Fall ist schnell erzählt:

Der Unternehmer U hat dem Verbraucher V – aus welchen Gründen auch immer – unerlaubte E-Mail-Werbung geschickt. Damit sichergestellt ist, dass der V nicht erneut Post von ihm erhält, speichert der U die E-Mail-Adresse von dem V in seiner Blacklist. Der V ist erbost. Aufgrund des Datenschutzrechts stehe ihm ein uneingeschränkter Löschungsanspruch zu. Und dieser Löschungsanspruch beziehe sich selbstverständlich auch auf seine E-Mail-Adresse.

Hat der V Recht? Muss der U wirklich sämtliche Daten löschen? Und wenn ja, wie soll er ohne Blacklist sicherstellen, dass der V nicht erneut Post bekommt?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Der V hat Unrecht. Selbstverständlich darf der U die E-Mail-Adresse des V bei sich in einer Blacklist speichern.

Von diesem Instrument machen bislang noch viel zu wenige Unternehmen Gebrauch und löschen bei ersten Beschwerden von Kunden einfach unwiederbringlich sämtliche Daten.

Siehe zum Bereich des Gewerblichen Adresshandels auch unser Informationsportal “Adresshandel & Recht”, das den gesamten Themenbereich bewusst ausschließlich aus unternehmensbezogener Sicht beleuchtet.

Dieser Frage geht das heutige Video nach.



6. Januar 2009

Ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber erlaubt?


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Inhalt:
Die Frage klingt auf den ersten Blick banal. Schaut man sich das Problem jedoch näher an, offenbart sich schnell, welche zivil- und strafrechtlichen Abgründe sich hier im Zweifel auftun können.

Wie so häufig im Arbeitsrecht, prallen auch bei diesem Thema zwei Interessen aufeinander: Das Interesse des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren und darauf zu achten, dass diese ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und nicht stundenlang lustige PowerPoint- Witze mit Freunden per E-Mail austauschen.

Andererseits ist da das Interesse des Arbeitnehmers, dass seine gesamte E-Mail Korrespondenz vertraulich behandelt wird, da auch hier das Fernmeldegeheimnis gilt.

Wie kann nun der Arbeitgeber dieses Problem lösen?

Dieser Frage geht das heutige Video nach.



11. November 2008

Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen


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Inhalt:
So mancher Zuschauer wird sich auf den ersten Blick über das heutige Thema wundern: Was? Seit wann ist es juristisch interessant, welches Gericht örtlich für Internet-Verletzungen zuständig? Die Gerichte wenden doch alle das gleiche Gesetz an, da ist doch egal, vor welchem Richter ich lande.

So oder auf ähnliche Weise werden viele unserer Zuschauer denken.

Aber: Weit gefehlt! Gerade bei Rechtsverletzungen, die Internet-Themen betreffen, spielt es oftmals eine entscheidende Rolle, vor welchem Gericht die Klage eingereicht wird. Denn viele Online-Fragen sind noch nicht höchstrichterlich abschließend geklärt, so dass unterschiedliche Gerichte gänzlich unterschiedliche Meinungen vertreten können.



30. September 2008

Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt?


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Inhalt:
Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht.

Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:

– Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
– bestimmt oder bestimmbar
– natürliche Personen

Mit diesen Punkten beschäftigt sich der heutige Vodcast.



19. August 2008

Sind sogenannte Treuhand-Domains erlaubt?


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Inhalt:
In der Rechtsprechung war bis vor kurzem folgender Fall höchstrichterlich ungeklärt:

Herr Heinrich ist begeisterter Internet-Nutzer und stellt eines Tages fest, dass ein Herr Friedrich Inhaber der Domain heinrich.de ist. Herr Heinrich ist empört. Was soll das denn? fragt er sich. Wenn dieser Herr Friedrich eine Domain besitzen will, dann soll er doch bitte schön seinen eigenen Namen, nämlich friedrich.de, registrieren, und nicht den von wildfremden Leuten.

Herr Heinrich verlangt daraufhin von Herrn Friedrich die Domain heinrich.de heraus. Dieser lehnt lächelnd ab: Zwar habe Herr Heinrich grundsätzlich einen Anspruch auf die Domain, aber nicht im vorliegenden Fall. Denn er, Herr Friedrich, halte die Domain lediglich treuhänderisch für jemand anderen. Und eben dieser andere heiße zufällig auch Heinrich.

Was gilt nun in diesen Fällen von sogenannten Treuhand-Domains, wo der Eigentümer vorgibt, für jemand anderes die Domain zu besitzen?

Dieser Frage geht der heutige Vodcast nach

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