13. März 2007

Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden
eines Forum-Mitglieds


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Inhalt:
Es gibt Hunderttausende von unterschiedlichen Foren im Internet zu den unterschiedlichsten Themen und Problemen. Gerade in Foren wird häufig kontrovers und streitbar diskutiert. Es ist daher keine Seltenheit, dass nach einem heftigen Streit ein Mitglied eines Forums dieses verlässt. Der Ausscheidende verlangt dann nicht selten die Löschung seines Foren-Accounts und seiner sämtlichen Postings.

Das Interesse des Forum-Betreibers ist genau entgegengesetzt: Es kostet nur Zeit und Aufwand, die Daten des Mitglieds zu löschen. Vor allem das Beseitigen einzelner Postings würde manchen Thementhread zerstören und kaum mehr lesbar werden lassen. Reicht es daher nicht einfach aus, das ausgeschiedende Mitglied zu deaktivieren?

Wie hat sich nun ein Forum-Betreiber zu verhalten, wenn ein Ex-Mitglied solche Forderungen gegen ihn stellt?

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105 Kommentare zu “Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden
eines Forum-Mitglieds”

  1. 13. Mrz 2007 | 11:07 Uhr

    Ein sehr gut aufbereitetes Vodcast welches sehr Informativ ist und einiges mehr an Sicherheit für den Webmaster bringt.

  2. 13. Mrz 2007 | 13:23 Uhr

    Danke,
    ich wußte zwar, dass ich nicht jeden beitrag eines Mitglies entfernen muss, wann ich dies jedoch tun muss und wann nicht, war mir bisher nicht klar.
    Nun wäre noch die Frage zu klären, ob ich bei einem Löschantrag auch sämtliche Postings eines Nutzers nach Personenbezogenen Daten durchsuchen muss, dies kann u.U. sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

    Schönen Gruß,
    André

  3. 13. Mrz 2007 | 18:46 Uhr

    @André: Ja, natürlich muss ich das machen, auch wenn das sehr viel Zeit kostet. Denn der User hat ja einen grundsätzlichen Anspruch auf Löschung bzw. Sperrung sämtlicher persönenbezogener Daten.

  4. 14. Mrz 2007 | 7:28 Uhr

    In der Regel, wird der User und dessen Beiträge ja nach der Löschung als “Gast” anonymisiert. Wenn dieser User nachträglich um Löschung seiner Beiträge bittet, ist eine Zuordnung im nachhinein nicht mehr möglich.

    In den Nutzungsbedingungen steht z.Bsp. bei uns “Die veröffentlichen Beiträge gehen automatisch in den Besitz von … über und der Themenstarter wird als “Gast” anonymisiert.
    Diese Agenda wurde auch bei der “Registrierung” angezeigt und muss dort durch eine Auswahlbox explizit akzeptiert werden”

    Desweiteren zitieren andere Nutzer Beiträge des entfernten Mitgliedes. Das ändern der zitierten Beiträge ist meines Erachtens ein unzulässiger Eingriff in fremde Themen.

    Wie verhält es sich dann ?

    Gruß

  5. 14. Mrz 2007 | 8:33 Uhr

    @Robert Kornberger:
    Wenn eine Löschungspflicht besteht, dann müssen auch Threads, die ein anderes Postings zitieren, entsprechend überarbeitet werden.

  6. 14. Mrz 2007 | 16:19 Uhr

    Hallo,
    erst einmal Glückwunsch zu dem gelungen Law Vodcast.
    Meine Frage: Ist der Admin dafür zuständig, sämtliche Beiträge eines Mitglieds selbst herauszusuchen und dementsprechend zu bearbeiten, oder besteht die Möglichkeit diese Aufgabe auf das zulöschende Mitglieds “abzuwälzen”?
    Hintergrund: Wenn ein User vorab tausende Beiträge geschrieben hat, würde ein durchsuchen aller Postings Wochen, wenn nicht sogar Monate dauern…

    Gruß MK

  7. 14. Mrz 2007 | 17:19 Uhr

    @M. Kreutz:
    Na ja, wenn das Ganze als Datenbank (SQL etc.) vorliegt, dann ist der Großteil der Daten relativ leicht mit Suchfunktion auszumachen.

    Und: Nein, der Admin kann das nicht auf den User “abwälzen”.

  8. 14. Mrz 2007 | 18:57 Uhr

    [...] Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds Ist sehr informativ. Das mit der Schpfungshhe stimmt auf jeden Fall, Ausnahme hiervon ist nur wenn persnliche Daten in den Beitrgen stehen. Eine generelle Beitragslsungspflicht gibt es aber nicht. __________________ Wulfnoth [...]

  9. rainer
    14. Mrz 2007 | 22:12 Uhr

    Es wird wohl nicht weiter aufwendig sein, alle Daten eines Users aus einer Datenbank automatisch (!) zu entfernen oder?

    Das betrifft sowohl Foren als auch Communities…

  10. 14. Mrz 2007 | 23:58 Uhr

    @rainer: Ganz so einfach ist es leider dann doch nicht, weil in den einzelnen Postings ja evtl. sonstige personenbezogene Informationen enthalten sein können, die nur einmal vorkommen. Diese Daten werden bei einem automatischen Abgleich wohl nicht gefunden.

  11. Johannes
    15. Mrz 2007 | 23:32 Uhr

    Hallo Martin,

    interessanter Vodcast! Zwei Fragen dazu:

    1. In wieweit ist ein Vorname ein personenbezogenes Merkmal (und muss ggfs. gelöscht werden)?

    2. Was ist mit Beiträgen, wo eine kleine Gruppe von Leuten weiterhin eindeutig am Thema erkennt, dass die Beiträge von dem gelöschten User kamen?

    Viele Grüsse
    Johannes

  12. 16. Mrz 2007 | 0:24 Uhr

    @Johannes M.

    § 3 Abs.1 BDSG definiert personenbezogene Daten als: \”Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).\”

    Ist der Vorname ein Allerweltsname, lässt sich daraus ALLEINE noch nichts Persönliches ableiten.

    Ergibt sich aus dem Thema usw., dass es sich nur um eine einzige Person handeln kann, dann sind auch dies personenbezogene Daten. Ein solcher zwingender oder eindeutiger Rückschluss dürfte aber in der Praxis nur sehr selten vorkommen.

  13. verena
    17. Mrz 2007 | 2:50 Uhr

    Hallo,

    wie verhält es sich denn mit den Postings in z.B. Gesundheitsforen:
    a) ein User beschreibt seine Krankheit und die Diagnose?
    b) ein User beschreibt seine psychischen Probleme?
    c) ein User beschreibt seine Vergangenheit und Erlebnisse (ohne Namen zu nennen), die zu heutigen Problemen führten?

    Handelt es sich dabei nun um personenbezogene Daten, da es doch “ziemlich persönliche” Angaben sind ?
    Oder sind solche Beschreibungen angesichts der vielen Kranken, mit z.B. der gleichen Krankheit (z.B. Depressionen) oder ähnlichen Problemen, noch anonym genug, um nicht wegen der Personenbezogenheit gelöscht werden zu müssen ?

    Danke.

  14. 17. Mrz 2007 | 4:09 Uhr

    @Verena: Alleine dadurch, dass es sich um persönliche Daten handelt, müssen diese nicht unbedingt personenbezogen iSd. BDSG sein.

    Bevor ich mir die Finger wund tippe, hier ein Link, wo alles gut erklärt wird: http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/heft28/dswi_f04.htm

  15. 17. Mrz 2007 | 10:21 Uhr

    Interessant finde ich auch die Fragestellung, wie man als Ex-Foren-Mitglied erkennen soll, ob die eigenen Daten tatsächlich gelöscht sind oder ob sie nur nach außen hin stillgelegt sind.
    MfG
    B. Graf-Deveci

  16. 17. Mrz 2007 | 10:38 Uhr

    @B. Graf-Deveci: Objektiv gesehen an nichts.

    Aber: Wenn es Hinweise gibt, die darauf schließen, dass die Löschung nicht betrieben wurde, kann ich verlangen, dass der Foren-Betreiber die Löschung an Eides Statt versichert. Der Anspruch ist auch gerichtlich einklagbar. Wenn eine falsche Erklärung abgegeben wird, begeht der Handelnde eine Straftat.

    Oder der Betroffene wendet sich an die zuständige Aufsichtsbehörde und teilt dieser seinen Verdacht mit. Die Behörde ist befugt, vor Ort eine Prüfung vorzunehmen.

  17. 19. Mrz 2007 | 10:14 Uhr

    Was ist wenn der User erst nach Löschung seines Accounts verlangt das auch seine Beiträge gelöscht werden? Dann ist es nämlich so gut wie unmöglich die einzelnen Beiträge noch rauszusuchen, da ich ja nicht mehr gezielt nach Beiträgen des jeweiligen Accounts suchen kann. Ist der User verpflichtet mir vor Löschung seines Accounts mitzuteilen das seine Beiträge ebenfalls gelöscht werden sollen?

  18. 19. Mrz 2007 | 11:54 Uhr

    @kardis587: Man kann doch die Daten löschen, ohne den Account mitzulöschen. So kann ich doch noch immer später alle Postings von X oder Y nachkontrollieren.

  19. 20. Mrz 2007 | 10:01 Uhr

    Wie könnte eine “Nutzungserlaubnis” für die Beiträge eines Users formuliert werden. Ist das ausreichend oder zu schwammig: “Bei einer gewünschten Löschung deines Accounts werden deine persönlichen Daten gelöscht und event. vorhandene Beiträge anonymisiert - dieser Schritt ist nicht rückgängig zu machen.”

    Danke für den excellenten Vodcast!

  20. 20. Mrz 2007 | 10:04 Uhr

    @Michael Niedermayr: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  21. 20. Mrz 2007 | 20:04 Uhr

    Ich verstehe jetzt nicht ganz, was diese Frage individueller/konkreter als den vodcast bzw. die anderen Fragen hier macht - diese Nutzungserlaubnis wird ja im Beitrag angesprochen und wäre ja für 100% aller Foren gleichlautend?

  22. ein user namens B
    22. Mrz 2007 | 14:17 Uhr

    Angenommen ein Nutzer schreibt in einem Forum einen urheberrechtlich geschützten Beitrag. Der Betreiber läßt sich durch keinerlei zu bestädigende Vereinbarung ausdrücklich ein Nutzungsrecht einräumen. Laut der Darstellung hier, dürfte der Betreiber des Forums den Beitrag nicht veröffentlichen. Dies nicht erst ab dem Löschwunsch des Urhebers sonder von Anfang an.

    Ist es nicht viel naheliegender, davon auszugehen, daß mit dem Einstellen des Werkes konkludent ein Nutzungsrecht eingeräumt wird? Jeder durchschnittlich verständige Internetnutzer weiß, daß das Absenden eines Beitrags einer Veröffentlichung gleich kommt. Der Umfang des Nutzungsrechts würde sich aus § 31 UrHG Abs 5 und dem Zweck ergeben. Die Nutzungsdauer dürfte in der Regel nicht dahingehend beschränkt sein, daß sie nur bis zum Ausscheiden des Autors dauert. Was bleibt ist ein Rückzug der Nutzungsrechte, welcher nur unter besonderen Umständen möglich ist.

  23. 22. Mrz 2007 | 14:59 Uhr

    @ein user namens B: Bitte genau den Vodcast sehen und lesen! Natürlich darf der Betreiber des Forums ein Posting des Users veröffentlichen.

    Es geht ausschließlich um die Frage, was passiert, wenn der User gelöscht werden will.

    Der richtig zitierte § 31 Abs.5 UrhG (Zweckübertragsgrundsatz) sagt gerade aus, dass nur das wirlich zwingend notwendige Nutzungsrecht übertragen wird. Und das hieße im Zweifel, dass eben nur für die Dauer der Mitgliedschaft des Users ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Ob ein Gericht im Zweifel aus den Umständen auf ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht stillschweigend erkennen würde, ist mehr als ungewiss. Im Zweifel nicht, dies sagt ja § 31 Abs. 5 UrhG gerade aus.

    Deswegen ist es sinnvoll, dieses Problem von vornherein zu vermeiden und dies vertraglich in den Nutzungsbedingungen zu regeln.

  24. Xwitz
    24. Mrz 2007 | 19:41 Uhr

    Müßte man die Beiträge nur auf Wunsch löschen (wegen Urheberrecht) oder auch sonst?

  25. 25. Mrz 2007 | 9:57 Uhr

    @Xwitz: Nur “auf Wunsch”.

  26. Hermann
    5. Apr 2007 | 19:20 Uhr

    Hallo,

    ich habe den Forenbetreiber xy aufgefordert, meinen Account zu löschen. Dieser Aufforderung kommt man nicht nach. Nach welchen Paragraphen kann ich die Löschung des Accounts und der Beiträge (bzw. Anonymisierung) fordern ?

  27. 5. Apr 2007 | 23:02 Uhr

    @Hermann: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  28. 17. Apr 2007 | 10:59 Uhr

    Hallo,

    köstlich. Ich kann den Beitrag bereits aus dem Audioblog. Diesmal durfte ich auch ein wenig dabei lachen :D

    Gruß
    Marc

  29. Malte
    26. Apr 2007 | 12:09 Uhr

    Sehr informativ und nett aufbereitet. Im Internet herrscht in vielen Bereichen doch eher eine Art rechtsfreier Raum, da viele Gesetze älter sind als das Internet, bzw. bei der Formulierung nicht darauf geachtet wurde und sich so nur unter Umständen auf diese speziellen Sachverhalte beziehen lassen.

    Viele Grüße

    Malte

  30. 3. Mai 2007 | 12:25 Uhr

    Toll vielen dank dafür!

  31. forummensch
    12. Mai 2007 | 17:52 Uhr

    Ein Account besteht in der Regel aus:
    Username, Benutzer-id, emailadresse, passwort

    Wenn der User seine Löschung des Accounts verlangen kann, würde es nicht eigentlich reichen, seine mailadresse/passwort zu löschen oder ist der nickname alleine auch personenbezogen?

  32. 19. Mai 2007 | 20:37 Uhr

    @forummensch: Das hängt von der Art des Nicknames ab. Wenn es sich um einen exotischen Namen handelt, den jemand nur 1x internetweit verwendet, dann ist ja eine Identifizierung problemlos möglich und es handelt sich personenbezogene Daten.

    Wenn es sich dagegen um einen Allerwelts-Nickname handelt, dann wird eine Rückverfolgung idR. nicht möglich sein und es handelt sich um keine personenbezogene Daten.

  33. Dr. Dolittle
    17. Jun 2007 | 14:56 Uhr

    Sehr geehrter Herr Bahr,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe(n will.
    Wenn ein Forenbetreiber die Löschung der Beiträge in den AGB ausschließt,hat sich die Handhabe auf Basis der Schöpfungshöhe generell erledigt.
    Was erfüllt z.B. eine erforderliche Schöpfungshöhe?
    Übersetzungen, Komplex recherchierte und dargestellte Themen und Problemlösungen?
    Oder wie kann man sich das beispielhaft vorstellen?
    Wie ist das mit dem Nicknamen?
    Wenn also ein User diesen Nicknamen in mehreren Foren nutzt und über diesen Usernamen, dort angegebene Homepage Rückschlüssse auf die private Identität gemacht werden können - Stehen in einem solchen Falle die Foren AGB über evtl. mögliche Rückschlüsse auf personenbezogene Daten?

    Danke für eine Antwort.

  34. 17. Jun 2007 | 22:50 Uhr

    @Dr. Dolittle

    > Wenn ein Forenbetreiber die Löschung der
    > Beiträge in den AGB ausschließt,hat sich die > Handhabe auf Basis der Schöpfungshöhe
    > generell erledigt.

    Wenn sich der Foreneintreiber ein wirksames, unbefristetes Nutzungsrecht einräumen lässt, besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit, die Löschung aufgrund URHEBERRECHTLICHER Normen zu beanspruchen. Damit ist nichts zum Datenschutzrecht oder sonstigen anderen Rechtsnormen gesagt.

    > Was erfüllt z.B. eine erforderliche
    > Schöpfungshöhe?

    http://www.google.de

    > Wenn also ein User diesen Nicknamen in
    > mehreren Foren nutzt und über diesen
    > Usernamen, dort angegebene Homepage
    > Rückschlüssse auf die private Identität
    > gemacht werden können - Stehen in einem
    > solchen Falle die Foren AGB über evtl.
    > mögliche Rückschlüsse auf personenbezogene > Daten?

    Wie ich schon in der vorherigen Antwort auf die Frage von forummensch schrieb: Es hängt von der Art des Nicknames ab.

    Im übrigen ist der DATENSCHUTZRECHTLICHE Löschungsanspruch nicht durch AGB beeinflussbar, d.h. kann nicht ausgeschlossen werden.

  35. eddie
    23. Jun 2007 | 16:31 Uhr

    kurze Frage:

    man ist gesperrt worden vom Admin und hat diesem dann per Mail mitgeteilt alle Postings zu löschen.
    was wenn dies nicht passiert?

    die Postuings enthalten Bildmaterial,Downloads und Informationen zur Person

    vielen Dank für eine hilfreiche Antwort

  36. 23. Jun 2007 | 18:29 Uhr

    @eddie: Wenn die im Vodcast erwähnten Voraussetzungen vorliegen, ist der Löschungsanspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzbar, wenn der Seiten-Betreiber außergerichtlich nicht reagiert.

  37. patrick
    23. Jun 2007 | 22:27 Uhr

    Wenn ein User gelöscht wurde und hunderte von Beiträgen geschrieben hat ist es dann als “unverhältnismäßig hoher Aufwand” einzustufen, wenn man alle Beiträge nach personenbezogenen Daten durchsucht oder nicht? Vor allem gibt es für so was ja nicht immer passende Suchbegriffe für eine Datenbankabfrage.

    Des Weiteren würde mich interessieren, ob Verbindungsdaten (IP etc.) mit den Beiträgen weiterhin gespeichert werden dürfen (für Strafverfolgung etc.).

  38. 23. Jun 2007 | 23:35 Uhr

    @patrick: Wie schon der Vodcast erläutert: Durch die alleinige Tatsache, dass es sich um viele Beiträge handelt, führt nicht automatisch zum Ausschluss des Löschungsanspruch. Dies ist stets eine Frage des Einzelfalls.

    Verbindungsdaten (z.B. statische IP) sind nach überwiegender Ansichtpersonenbezogene Daten und müssen mit gelöscht werden, es sei denn, es besteht eine Speicherungspflicht oder ein sonstiges Speicherungsrecht.

  39. Stefan
    3. Jul 2007 | 8:16 Uhr

    Hallo, interessanter Beitrag!
    Wenn ein User nun in einem Forum Bilder hochgeladen hat, die er selber erstellt hat - hat dieser einen Anspruch dass sämtliche Bilder von ihm entfernt werden?
    Bezug auf Copyright? Urheberrecht?

  40. 3. Jul 2007 | 14:14 Uhr

    @Stefan: Video gesehen? Exakt diese Frage wird doch im Vodcast beantwortet.

  41. Stefan
    4. Jul 2007 | 14:20 Uhr

    Ja, das Video hab ich angeschaut.
    Vielleicht genauer: Es sind keine Bilder von sich selber, sondern Fotos von Fahrzeugen usw. die er unterwegs aufgenommen hat.
    Also nirgendwo Personen usw. zu sehen.

  42. 4. Jul 2007 | 14:47 Uhr

    @Stefan: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich vielmehr an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  43. Ein Forenadmin
    6. Jul 2007 | 15:15 Uhr

    Wie viel Zeit darf ich mir nehmen, um eine grosse Zahl von Postings durchzusehen, damit ich weiss, welche ich löschen muss?

  44. 6. Jul 2007 | 15:19 Uhr

    @Forenadmin: Die Frage lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das Gesetz verlangt hier unverzügliches Handeln, was das exakt in Wochen, Tagen, Stunden usw. bedeutet, ist nur individuell bestimmbar.

  45. 19. Jul 2007 | 13:28 Uhr

    Sehr gelungene Diskussion!

    Ich möchte aber mal feststellen - als Laie - sofern ich nicht explizit besonderen AGB`s zustimme - wobei der Nachweis dann beim Betreiber des Forums liegt - in dem ich mich an/abmelde - sowie lt. Telemediengesetz die entsprechenden Mittel zu Datenerfassung überhaupt A: sichtbar anbiete/nutze und B: sichtbar auch die Zustimmung abverlange..

    also..

    Zustimmung

    .. wir erheben Daten
    .. wir speichern daten
    .. AGB zustimmung

    womit dann Teil 1 erledigt wäre.

    Da eine Registrierung zumeist unter der Option einer langen Zusammenarbeit erfolgt - \” zu Friedenszeiten \” - sich aber auch die Lage der Nation ändern kann - denke ich - kann man Maßstäbe die zB beim Erbrecht gelten - auch auf Forenbeiträge sowie die Anwendbarkeit von gesonderten AGB`s - zumindest kritisch ins Auge fassen.

    Wenn ich gehe - nehme ich auch alles mit - in wie weit das Arbeit für den Betreiber bedeutet kann und muss mir in dem Moment egal sein.

    Daten zu anonymisieren - also den \”GAST\” statt meinen Benutzernamen anzeigen zu lassen - entbindet weder vom UwG - Haftung noch vom Anspruch \”immer noch meine\” Texte zu löschen. Nur weil Jemand dem Kinde einen anderen Namen gibt ist es ja trotzdem noch mein Kind.

    Die Zusammenarbeit in Foren basiert ja auf Qualität - und die erbrachte Leistung ist ein Vorteil gegenüber anderen Foren - wo die Qualität nicht so gegeben ist.

    Die Leistung wird zwar freiwillig - aber mit dem Gedanken auf langfristige Zusammenarbeit gegeben - aber wer gibt - denke ich - hat auch klar ein Recht - bei sich stark geänderten Umfeldkriterien - seine Meinung zu ändern - und folglich auch die \”freiwillige\” Geschäftsbeziehung zu lösen - und sein \”Eigentum\” zur eigenen Weiterverwendung - zurück (löschen) zu fordern. ( Erbrecht .: Undank - Enterbung ect.) - da eben die annahme der langfristigen freiwilligen zusammenarbeit in dem moment nicht mehr zutrifft.

    Es hat auch erhebliche Arbeit gekostet gute Texte zu verfassen - und die unterliegen - zumindest was mein rechtsverständnis betrifft - klar einer zuordnung zu einer bestimmten person.

    böse gedacht - würde ein webmaster der die texte - A: löscht - B: ändert - C: nach Ausschluss - Kündigung behält - einen Diebstahl begehen - Manipulation - also klarer Verstoß gegen den Datenschutz begehen - \”änderung fremder daten\” zu welchem zwecke auch immer - und sich aufgrund dieser wohl alltäglichen - aber ganz sicher nicht unkritischen situation einen weiter bestehenden vorteil gegenüber dem ersteller und dem mitbewerber sichern (wollen) was man im umkehrschluß dann vielleicht als betrug werten könnte. ( sachen nicht rausgeben - veränderte tatsachen - veränderte gesamtsituation - man könnte da uU in die - er erregte einen Irrtum - Formulierung laufen - die recht unangenehme Folgen haben könnte.

    Aus meiner Sicht zusammengefasst.::

    Anspruch auf Datenerhebung klar definieren TMG
    Anspruch auf Löschung aller personenbezogener Daten - einschließlich aller Beiträge ( nicht die Repl. Quotes ) - da der Schreiber beim SENDEN aktzeptiert und ihm bewußt ist das teile seines eigentumes rezitiert werden - sinn der sache also selber - aber auf SEINEN Beitrag und deren löschung - hat er JA ganz klar einen anspruch.

    Die frage würde ich auch gerne um das feld der moderation - manipulation - einflussnahme und löschung von threads erweitern.

    wenn ein forum - wie in meinem fall das a. forum ( mein benutzername S - mein Realname bitte dem Impressum entnehmen meiner Webseite in der angegebenen URL entnehmen - aus wirtschaftlichem eigeninteresse einfluss auf beiträge zu nehmen versucht - hier der hinweis auf optimierungsmethoden - die man dort gerne als betreiber einer firma \”veräußern\” möchte - wonach mehrere threads in denen ich dies beschreibe einfach gelöscht werden - fand ich zumindest von der art - schon sehr fraglich. spätestens hier zeigt sich dann auch \”das freie web\” und \”freie foren\” die ja eigentlich zu genau dem zwecke der meinungsäußerung - und die muss eben nicht zwangsläufig auch mit der des betreibers oder eines mods harmonieren - das freie meinungsäußerung auch im 21 jahrhundert wohl auf dem papier garantiert - im real live dann aber gelegentlich - sagen wir mal - schwer durchsetzbar sind.
    [Hinweis von RA Dr. Bahr: Die kursiv markierten Teile wurden anonymisiert, da nicht nachprüfbar ist, ob die gemachten Tatsachen nun stimmen oder nicht]

    bei der bewertung - zurück zum Topic - müsste man zumindest auch den anlaß des ausscheidens ins auge fassen.

    jemand der fatal und dauerhaft die forenregeln - die sich eigentlich aus dem normalen umgang von menschen ergeben - verstößt hat im grundsatz sicher andere gründe - als jemand der die beziehung zum forum aufkündigt weil er ein eigenes forum betreiben will - und dort seien ellenlangen texte selber verwenden will ( sonst ja DC - also nachteil für den zweiten der den content online stellt - und google weiss ja nicht das er der urheber ist - trotzdem ein nachteil )

    meine aussagen basieren auf lebenserfahrung und spekulation sowie dem eingeschränkten horizont des nicht juristen.

    mfg. Volker Bellendorf

  46. 19. Jul 2007 | 13:39 Uhr

    #
    Ein Forenadmin
    6. Jul 2007 | 15:15 Uhr

    Wie viel Zeit darf ich mir nehmen, um eine grosse Zahl von Postings durchzusehen, damit ich weiss, welche ich löschen muss?

    gegenfrage.: wie lange kann ich in urlaub fahren und alle meine fenster am haus weit geöffnet lassen - bis die versicherung bei diebstahl nicht mehr zahlt ?

    haftung fängt wohl dem sinne nach ab kenntnisstand an. warum man dann 3 wochen gebraucht hat einen beitrag zu löschen - kann man ja später versuchen dem gericht zu erklären.

    kenntnis ist gegeben wenn auf einen neueren thread geantwortet wird - weil man davon ausgehen darf - das ein webmaster alles in seinem forum kennt - 500 leute haben sich den beitrag dann angesehen - und nur der admin hat den “voll übersehen” - aber alle anderen nicht ???.

    musste ich noch los werden:-))

  47. 19. Jul 2007 | 13:45 Uhr

    @Volker:

    > kenntnis ist gegeben wenn auf einen
    > neueren thread geantwortet wird - weil
    > man davon ausgehen darf - das ein
    > webmaster alles in seinem forum kennt -
    > 500 leute haben sich den beitrag dann
    > angesehen - und nur der admin hat
    > den “voll übersehen” - aber alle anderen > nicht ???.

    Juristisch und technisch totaler Nonsense.

    Für die Haftung ist alleine die Kenntnis des Admin entscheidend, nicht irgendwelcher dritter Personen, die mitdiskutieren.

    Gerade bei großen, erfolgreichen Foren, wo die täglichen Postings drei-, vier- oder fünfstellige Zahlen annehmen, kann der Admin das nicht mehr überblicken. Gerade aus diesem Grunde gibt es ja auch die Haftungsprivilegierung.

  48. 20. Jul 2007 | 18:39 Uhr

    Hallo, erst mal super das es so was gibt, vielen dank.

    Ich habe da auch direkt eine frage bzw. ein Problem, ich habe seit knapp zwei Monaten ein Modellbau Forum und nun den ersten stress mit einem User, dieser hatte uns als Kindergarten forum bezeichnet und wollte die sofortige Löschung seines Account, natürlich habe ich dieses sofort getan und natürlich auch seine Beiträge gelöscht, nun nach zirka einer Woche hat er sich wieder bei mir gemeldet und mir geschrieben das so eine armselige IP-Sperre bei ihm nichts bringen würde und auch wieder gemeint, dies sei ein Kindergartenforum und hat mir ein Ultimatum gestellt und zwar das seine Daten gelöscht sein sollen ansonsten würde er mich Anzeigen, das Problem ist nur, nichts von seinen Daten steht noch bei uns, es ist alles gelöscht aber er droht weiterhin und ich habe ihm sogar geschrieben er könne sich neu anmelden und nachgucken das seine Daten wirklich alle weg sind da er nicht mehr in der Mitgliederliste steht, dann war es so das ich am Anfang kein Impressum hatte weil mir mal jemand sagte dies sei nur bei Homepages notwendig, nun hatte er mich auch drauf angesprochen und habe dies natürlich sofort nach getragen nach dem Pflichtangaben nach § 6 Teledienstgesetz (TDG), meine frage nun kann er mich jetzt trotzdem noch anzeigen oder auf irgend einer weise belangen?? ich muss dazu schreiben das ich in keinster weise ihm gegen über ausfallend oder derartiges war, im Gegenteil eher der User.

    es wäre super wenn sie mir da weiterhelfen könnten.

  49. 20. Jul 2007 | 18:48 Uhr

    @Sebastian: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich vielmehr an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  50. 20. Jul 2007 | 18:55 Uhr

    oh, Entschuldigung, trotzdem Danke.

  51. Ken
    26. Jul 2007 | 16:17 Uhr

    Hi,
    super Video…
    Eine Frage hätte ich dann doch noch dazu. Sollte man jetzt doch einen Beitrag (mit personenbezogenen Daten) unter den 30.000 Beiträgen des Mitglieds vergessen haben zu löschen und es zu einer Anzeige kommt. Wer ist dann der Schuldige?
    1. Einer der 3 Admins (wenn ja welcher)
    2. der zuständige Moderator des Bereiches (sind Moderatoren überhaupt verantwortlich für irgendwas)
    3. Der jenige Admin der den Webspace gemietet hat bzw. den Server gemietet oder bei sich zuhause stehen hat
    4. Alle die Kenntnis davon haben und etwas dagegen tun könnten (sprich Löschrechte haben)

    Ich mein das jetzt bezogen auf ein nichtkomerzielles Forum, das aus Spaß mit Freunden gegründet wurden die das gleiche Hobby frönen.

    Grüße Ken

  52. 29. Jul 2007 | 11:22 Uhr

    @Ken: Diese Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten, denn es kommt darauf an, unter welchem Haftungsgesichtspunkt man die Frage stellt:

    Z.B. zivilrechtlicher Löschungsanspruch: Jede Person, die die faktische Möglichkeit zur Löschung hat, d.h. möglicherweise auch Moderator oder derjenige, der den Webspace anmietet.

    Datenschutzrechtlich: Grundsätzlich nur derjenige, der die Daten verarbeitet, also der das Forum betreibt und im Impressum steht.

    Strafrechtlich handelt der Hauptverantwortliche, alle anderen leisten evtl. Beihilfe. Bei einer Ordnungswidrigkeit dagegen begeht jeder einzelne eine Ordnungswidrigkeit, vgl. § 14 OWiG

  53. Ken
    29. Jul 2007 | 22:53 Uhr

    Ich finde es sehr konfus, dass ein und der selbe Sachbestand unter so vielen Gesichtspunkten betrachtet werden kann. Also gibt es vorher leider kaum Möglichkeit abzuschätzen wer alles “dran” ist im Falle eines Falles.

    Trotzdem Danke für die Antwort.

    [nonsense]Das ist irgendwie, als ob ein Mieter einen Zettel mit seinen personenbezogenen Daten hinter die Heizung schiebt und die Wohnung verlässt (Mietvertrag kündigt). Und wenn der Vermieter die Wohnung dann wieder vermietet, ohne den Zettel entdeckt zu haben… naja…
    Oder wenn ich meinen Ausweis irgendwo auf der Straße absichtlich liegen lasse und jemand findet den bevor die Staßenreinigung den weggefegt hat.[/nonsense]

    Ich hoffe das sich kein Forenbetreiber wegen soetwas die Freude an der Diskusion nehmen lässt.

  54. 6. Aug 2007 | 23:49 Uhr

    Schönes Video.

    Eine Kritik habe ich aber doch.
    Der Aufwand die Beiträge eines Users zu sperren ist gar nicht das Ding - allenfalls bei dürftiger Software oder mangelhafter Beherrschung derselben.

    Das Problem ist, daß der Diskussionsfaden vieler Diskussionen verloren geht, wenn man da und dort Elemente löscht.

    Insofern wäre meine (juristisch unbeleckte) Argumentation, daß die Diskussion ein gemeinsames Werk derer ist, die daran beteiligt waren.
    Ob sich daraus viel Rechtsanspruch schlagen läßt weiß ich nicht - aber das ist doch die Hauptmotivation alte Beiträge nicht löschen zu wollen.
    In einem ordentlichen Streit wäre der Betreiber vielleicht selbst froh, die Beiträge eines im Streit scheidenden nicht mehr sehen zu müssen, und nicht an ihn erinnert zu werden.

  55. 7. Aug 2007 | 0:06 Uhr

    @Stefan W: Inhaltlich stimme ich 100% zu, dass durch die Löschungen der Diskussionsleitfaden verloren geht.

    Juristisch ist dies aber leider nicht von Relevanz, da die Beträge einzeln zu betrachten sind und keine Miturheberschaft entsteht.

  56. Ralle
    18. Aug 2007 | 20:42 Uhr

    Finde den Beitrag über die Löschpflicht von persönlichen Daten sehr gut.

    Anmerken möchte ich aber eins:
    Lösche ich ein Mitglied wird ja in allen seinen Beiträgen der Name durch “Gast” ausgetauscht, wie schon jemand anders gut festgestellt hat. Falsch ist aber da damit die Anonymität der Beiträge nun vollends vollzogen wurde. Als Forenbetreiber kann man erkennen mit welcher IP ein Beitrag geschrieben worden ist und welche IP vom selben Schreiber genutzt wurde. Auf der einen Seite ist das ein Vorteil, da man auch später nach einer Löschung des Mitglieds alle Beiträge wieder finden kann, Nachteil die IP ist immer noch da, auch wenn nicht öffentlich! Habe ich daher als Forenbetreiber ein Problem?

    Gruß Ralle

  57. Ein Admin, der keiner mehr sein will .-(
    27. Aug 2007 | 12:35 Uhr

    Ich habe selber ein Forum mit über 50.000 User. Bisher stand ich immer auf dem Standpunkt, das ich die User nur sperre, damit man eben noch nachvollziehen kann, welche Zitate zu welchem User gehören und damit eben im Kontext die Diskussion nicht verloren geht, oder evtl. Querverweise zu anderen Threads erhalten bleiben. Gut, die Schöpfungshöhe wird auch in meinem Forum nicht sonderlich hoch sein, auch individuell betrachtet nicht, aber es sind eben hilfreiche Tipps, eben genau deswegen gibt es ja dieses Forum überhaupt.

    Ich kann auch nicht verstehen, wie ein (anonymer) Username personenbezogen sein soll, da er keinerlei persönliche Daten enthält, es sei denn der User nennt sich lieschen_müller und heisst auch tatsächlich so (Beweispflicht des Users???). Usernamen kann sich nun mal jeder frei auswählen und es ist durchaus möglich, das ein und der selbe Username von mehren, sich nicht gegenseitig kennenden, Personen

    Des weiteren ist es auch so, das die email-Adresse nach außen hin gar nicht zu sehen ist, es sei denn, man stellt dies in der Forensoftware so ein. Auch halte ich es so, das man meine Mitgliederliste nur sieht, wenn man im Forum User ist.

    Auch ist mir unverständlich, wie das überarbeiten sämtlicher Postings des Users (bei einem User mit zb. 1000 Postings dauert dies nicht unerheblich, und eine sql-Abfrage kann ja nicht zielgenau sein, deswegen müssen alle Postings einzeln betrachtet werden) nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen können. Ich empfinde dies schon als einen hohen Aufwand, wo ich im Gegenzug bereit zu wäre, wenn ich die Kosten für den Aufwand dem User in Rechnung stellen könnte als Aufwandsentschädigung.

    Nichts desto trotz:
    Ein sehr informativer und gut gestalteter Vodcast *THUMBSUP* Leider lässt mich dieser wieder ein Stück mehr an meiner “Tätigkeit” als Admin zweifeln und bringt mich näher dazu, dieses Forum still zu legen!

  58. Heribert
    20. Sep 2007 | 9:15 Uhr

    Guten Tag,

    in “unserem” Forum ist es so, dass ein User sich hat löschen lassen. Dem Wunsch wurde entsprochen. Durch die Löschung ist aber auch der Nickname wieder frei geworden. Nun hat sich ein anderer user genau unter diesem, im Netz sicher eindeutigen, Nicknamen wieder angemeldet. Kann der “erst” user darauf bestehen diesen, seinen im Netz einmaligen, Nicknamen wieder löschen zu lassen und auf immer in unserem Forum zu sperren? Der user hatte lediglich um die Löschung, nicht um die Sperrung gebeten!

    Freundliche Gruesse,
    Herri.

  59. 4. Okt 2007 | 13:57 Uhr

    [...] Das hat etwas mit Urheberrecht zu tun und der Schaffungshhe der Beitrge. Einen Videobeitrag gibt es hier dazu. weitere Artikel: Forenhaftung, internet, recht [...]

  60. igel
    16. Okt 2007 | 16:00 Uhr

    Guten Tag

    faszinierendes Thema und hochinteressante Diskussion hier.

    In zwei Punkten hätte ich noch Lernbedarf und zwar zum Feld “Datenschutz”:

    1. Gehen wir davon aus, es war der Ex-User selbst, der seine Beiträge zu einer Fachdiskussion mit personenbezogenen Angaben, ihn betreffend versehen hat, diese aber nur Nebensächlichkeiten im Inhalt seiner Mitteilung sind.

    Genügt es dann, nur die personenbezogenen Angaben zu löschen, den Kern der Mitteilung zugunsten des allgemeinen Diskussionsfadens aber unverändert zu lassen?

    Hier sähe ich eine Möglichkeit, sowohl den Interessen des ausgeschiedenen Mitgliedes wie auch des Betreibers gerecht zu werden.

    2. Was bedeutet “Löschung”? Genügt es, die den Mitgliedern und Besuchern eines Forums zugänglichen Informationen zu korrigieren oder sind Sicherungskopien der Datenbestände, auch wenn diese nicht zum Einsatz kommen ebenfalls zu bereinigen?

    Beides Fragen theoretischer Natur, jedenfalls mich betreffend.

    Nochmal, Hut ab vor dem was man hier sehen, hören und lesen kann.

  61. 17. Okt 2007 | 1:31 Uhr

    @igel:

    zu 1) Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen nur die personenbezogenen Daten gelöscht werden. Allgemeine Aussagen der Person, die keine Identifizierung ermöglichen, können grundsätzlich stehenbleiben. Es sei denn, der User verlangt aus sonstigen rechtlichen Gründen, z.B. dem Urheberrecht, die Löschung.

    zu 2) Löschen bedeutet natürlich auch, dass etwaige Sicherungskopien gelöscht werden, also sämtliche im Besitz befindliche Daten. Ob die Daten u.U. lediglich gesperrt anstatt gelöscht werden können bzw. müssen, ist eine Frage des Einzelfalls.

  62. igel
    17. Okt 2007 | 14:21 Uhr

    @RA Dr. Bahr

    Danke für die prompte Auskunft.

    Zu Panikanfällen bei Betreibern besteht also kein Anlass. Ist halt eine penible Fleissarbeit.

  63. igel
    17. Okt 2007 | 17:35 Uhr

    Eine Frage kommt mir beim Nachdenken noch, von der ich hoffe, dass sie von allgemeinem Interesse ist.

    Wenn einserseits das Mitglied in Sachbeiträgen, die keine urherberrechtliche Relevanz haben mit personenbezogenen Angaben um sich wirft und damit das Forum vermint und andererseits der Betreiber diese im Scheidungsfall mühsam identifizieren, einschätzen und ggfs. beseitigen muss, stellt sich für mich das Problem der Verhältnismässigkeit.

    Kann der Betreiber in den Nutzungsbedingungen, die einer Zustimmung vor Registrierung bedürfen, festlegen, dass als “personenbezogene Angaben” im Sinne des Datenschutzes nur solche gelten, die in entsprechenden Datenfeldern durch das Mitglied ausgefüllt werden, während “freiwillige” Bemerkungen (”in meiner Tätigkeit als xxx bei der Firma yyy in zzz …”)keinen Anspruch auf Löschung begründen?

  64. 17. Okt 2007 | 23:46 Uhr

    @igel: Nein, der Foren-Betreiber kann keine gesetzlichen Ansprüche durch irgendwelche Foren-Bestimmungen außer Kraft setzen.

    Wenn jemand ständig personenbezogene Daten in einem Forum postet, ohne dass es einen sachlichen Bezug gibt, hat der Forum-Betreiber das virtuelle Hausrecht und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, bis zum Ausschluss eines solchen Mitglieds.

  65. Alina
    6. Nov 2007 | 20:11 Uhr

    Wie verhält es sich nun , wenn ein Admin den user sperrt–ohne einen nennbaren Grund—und diesen einfach in der Mitgliederliste stehen läßt? Und dann trotz mehrmaligen Auffordern den user nicht aus der Mitgliederliste nimmt und auch die beiträge komplett stehen läßt??
    Find ich total unverschämt, aber machtlos?

  66. 6. Nov 2007 | 20:15 Uhr

    @Alina: Wenn ich meine, einen Anspruch zu haben, den der andere nicht erfüllt, kann ich in Deutschland vor Gericht gehen und meinen Anspruch somit versuchen, gerichtlich durchzusetzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht

  67. Alina
    6. Nov 2007 | 21:29 Uhr

    also nur so ist dies möglich? Was solls, wenns dem Ego von diesem Admin hilft mich stehen zu lassen…..
    Vielen Dank noch mal!

  68. Schlumps
    9. Nov 2007 | 18:24 Uhr

    Kann ein ausgeschiedener (gesperrter) Forumteilnehmer verlangen,seine gelöschten, aber über Suchmaschinen(google) noch auffindbaren Beträge zu löschen - bzw ist das technisch überhaupt möglich?
    Herzlichen Dank

  69. 9. Nov 2007 | 18:29 Uhr

    @Schlumps: Da wird er sich an den Suchmaschinen-Betreiber wenden müssen und nicht an den Foren-Betreiber.

    Zu Suchmaschinen vgl. http://www.suchmaschinen-und-recht.de/

  70. Niklas
    18. Dez 2007 | 1:02 Uhr

    Super Erklärung! Wird/Wurde heiß in dem Internetforum StudiVZ.net diskutiert, da dort neue AGBs eingeführt werden sollen. Hoffentlich führt Ihr Video zu Lösungen.
    Vielen Dank!

  71. Uwe
    30. Dez 2007 | 20:18 Uhr

    Ein sehr interessanter Film!
    Danke dafür.
    Hab da auch gleich mal ne Frage:

    Ich war Moderator in einem Forum, und hab mir die Beiträge mit Hilfe des Internets zusammenkopiert. Ich verwies jedoch stets auf die Homepage und den entsprechenden Autor, wo ich die Beiträge her hatte.
    Kann ich trotzdem auf eine Löschung meiner Beiträge bestehen?

    Gruß
    Uwe

  72. 30. Dez 2007 | 20:35 Uhr

    @Uwe: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich vielmehr an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  73. Peter Schmaus
    13. Jan 2008 | 17:49 Uhr

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Forenbetreiber Peter Schmaus ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an Ihren Postings und Benutzerdaten hat, auch wenn Sie aus den Foren austreten. Der Forenbetreiber kann bei diesem Wunsch lediglich die Beiträge anonymisieren, d.h. dass der frühere Benutzername gelöscht und durch den Namen “Gast” ersetzt wird.
    Zusammengefasst: Eine Löschung ist seitens des Betreibers nicht möglich, lediglich eine Anonymisierung findet statt. Dies erkennen Sie ausdrücklich an!

    Wäre das okay wenn das in den Forenregeln bei der Registierung drin steht?

    thx

  74. 13. Jan 2008 | 19:20 Uhr

    @Peter Schmaus: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  75. 27. Jan 2008 | 9:09 Uhr

    Hallo!
    Sehr interessanter Beitrag.
    Wie sieht eigentlich die Rechtslage in Österreich aus? Vergleichbar mit deutschem Recht?
    Danke im Voraus

  76. 27. Jan 2008 | 13:38 Uhr

    @Peter: Eine verlässliche Antwort wird nur ein österreichischer Jurist geben können.

  77. 25. Feb 2008 | 18:15 Uhr

    [...] Datenkrake yourWBB Veröffentlicht: Heute um 17:14 von Sebijk Vor ein paar Tagen habe ich auf yourWBB dieses Thema gelesen: will gelöscht werden. Zum Thema: Ein Benutzer möchte sich nicht mehr blicken lassen und möchte deswegen gelöscht werden. Ich habe das Thema mitgelesen und verfolgt. Als ich dann von einen yourWBB-Teammitglied gelesen habe, dass Accounts normalerweise nicht gelöscht werden und ich gefragt habe, wieso dass so ist, kam danach diese Antwort: Zitat: Zitat von yourWBB-Boardregeln Inhalte Wer hier Inhalte schreibt, stellt uns diese auf unbestimmte Zeit zur Verfügung. Auch wenn die Betreiber nach eigenem Ermessen jederzeit Inhalte löschen können; Es besteht kein Anspruch von registrierten Benutzern bzw. ehemaligen registrierten Benutzern darauf, dass Beiträge oder die ganze Mitgliedschaft (Account) von Ihnen im Nachhinein gelöscht werden. Dies wird mit der Registration ausdrücklich akzeptiert! Seit wann habe ich diese Regelung akzeptiert? Da diese Regelung bei der Registrierung nicht vorkam bzw. nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, ist für mich diese Regelung "ungültig". Also antworte ich darauf, dass ich diese Regelung kindisch finde und habe dazu einen guten Beitragslink zum Thema: Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds geschrieben. Es kamen dann natürlich auch wieder einmal sinnlose Kommentare von Mitgliedern, die nichts zum Thema beitragen wollen. Danach fragte ich auch noch, was yourWBB davon hat, wenn am Ende nur noch Accountleichen darumliegen würden. Schließlich wurde wegen der Spamerei das Thema danach geschlossen. Meine Meinung: Von mir aus soll yourWBB dann halt die Datenkrake spielen. Es geht damit in die gleiche Richtung wie AOL z.B.. Damit soll die Statistik gefälscht werden von Mitgliedern, die es eig. nicht mehr sein wollen. Schaut man sich die Mitgliederliste an, fällt es auf, dass es sehr viele 0-Poster und Inaktive Mitglieder gibt. Ich habe daraus die Konsequenz gezogen und werde meine Hacks & Addons zukünftig nur noch bei Home of the Sebijk.com anbieten. Kommentare 0 Kommentare 0 [...]

  78. 4. Mrz 2008 | 1:33 Uhr

    [...] AW: Wo ist der Unterschied zwischen banned, nicht mehr im Forum und n/a Hallo, dank eines ehemaligen Forenmitglieds kennen wir uns nun noch besser mit rechtlichen Dingen aus und haben bei allen Beitr䧥n von gel?ten Benutzern den dort noch immer vorhandenen Benutzernamen ebenfalls durch “nicht mehr im Forum” ersetzt. Was rechtlich bei Benutzern zu beachten ist, die das Forum verlassen, ist hier in einem Video ganz gut zusammengefasst: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog L?ungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds Ciao, Sacha

  79. 4. Mrz 2008 | 12:15 Uhr

    [...] AW: Das finde ich sehr unpraktisch… Hallo, wir haben keine Wahl. Bitte anschauen: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog L?ungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds Diese Rechte werden von ehemaligen Mitgliedern aktiv in Anspruch genommen. Jede Verkn? der Beitr䧥 mit dem Benutzernamen w?egen geltendes Recht verstossen. Es k?e sogar sein, dass wir die Rezepte komplett l?en m? ciao, Sacha

  80. Franz
    18. Mrz 2008 | 16:59 Uhr

    Das hat mich nun heute auch eingeholt, bisher haben wir alle Löschungen abgeschmettert - herzlichen Dank für das Video.

    Witzig, in einem vB-Forum kann man nur durch Löschung den Nicknamen nicht unkenntlich machen, schon etwas merkwürdig - is wohl das meist verbreitetste Forensystem.
    Man muss also den Nick erst unkenntlich machen oder verändern und dann löschen!

    Hätte man doch in allen Bereichen so eine tolle Videoerklärung :-)

    LG Franz

  81. Franz
    18. Mrz 2008 | 17:24 Uhr

    Jetzt muss ich gleich nochmal nachfragen, weil was ist denn verhältnismäßiger Aufwand?

    Viele User unterzeichnen ihre Postings ja mit dem Nick. Wenn jetzt ein User die Löschung verlangt, dann kann man doch nicht 1000 Postings manuell prüfen und den Nick entfernen, oder wie verhält sich das nun?

    LF Franz

  82. 18. Mrz 2008 | 20:06 Uhr

    @Franz: Das Thema hatten wir schon einmal hier. Normalerweise sind die Postings datenbankbasiert, so dass es nicht allzu schwer sein dürfte, die Datenbank nach bestimmten individuellen Begriffen zu durchsuchen.

  83. Franz
    19. Mrz 2008 | 21:09 Uhr

    Sorry, ja, das war schon mal. Aber ich habe meine Frage auch nicht perfekt formuliert! ;-)

    Gehen wir davon aus ein Nickname ist Josef und es gibt aber noch 150 andere Josef in der Datenbank. So kann man nicht einfach Josef via SQL entfernen, sonst würden ja auch Josef12 und Joseffa und was weiß ich verstümmelt und unleserlich.

    Ist das dann unverhältnismäßiger Aufwand, wenn ich diese 1000 Postings manuell löschen müsste?

    Doofe Fragerei, aber wir wollen einfach Klarheit und deswegen nerv ich da nochmal.

    Danke für weitere Antworten!°

    LG franz

  84. 21. Mrz 2008 | 0:37 Uhr

    @Franz: Um beim “Josef”-Beispiel zu bleiben: Normalerweise hat ein User doch einen bestimmten einzigartigen Primärschlüssel, über den ich ihn identifizieren kann.

    Wenn nicht, dann sollte man sich einmal über die Software Gedanken machen.

    Im übrigen: Wenn “Josef” ein Allerweltsname ist und es noch 150 andere Personen gleichen Namens gibt, dann handelt es sich bei “Josef” nicht mehr um personenbezogene Daten, da die Einzelperson nicht mehr bestimmbar ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bin ich dann nicht mehr verpflichtet, “Josef” zu löschen. Aber sehr wohl sämtliche Zusätze, die “Josef” individualisierbar machen.

  85. Tom
    23. Mai 2008 | 0:06 Uhr

    Welche Möglichkeit hat ein Admin einen anderen Benutzer ein weiteres mal zu indentifizieren?
    Die E-Mail Adresse ist ja genauso variabel wie Nickname und IP.

  86. Andreas
    8. Jul 2008 | 15:06 Uhr

    Im Video wird erwähnt dass es erlaubt sein kann weiterhin Daten zu speichern - z.B. um eine erneute Anmeldung zu verhindern.

    Darf in diesem Fall nur ein “Identifizierungsmerkmal” (z.B. E-Mail-Adresse) gepeichert werden, oder darf auch intern (!) vermerkt werden welcher frühere Account dieses Merkmal besessen hat?

    Falls dies der Fall ist würde es ja ausreichen den Benutzernamen zu ersetzen sowie alle öffentlich einsehbaren Informationen zu entfernen - der “Account” an sich würde somit aber bestehen bleiben?

  87. 9. Jul 2008 | 11:56 Uhr

    @Andreas: Hier vertreten die Gerichte recht unterschiedliche Ansicht, vgl. die Nachweise unter http://www.adresshandel-und-recht.de/urteile-1.html#sperrdatei

  88. Olli
    10. Jul 2008 | 19:56 Uhr

    Es stellt sich für uns die Frage wer eventuelle rechtliche Konsequenzen in einem Forum trägt - der Betreiber oder zusätzlich auch die Admins bzw Moderatoren, da diese ja auch die Möglichkeiten haben, rechtlich fragwürdige Beiträge zu entfernen.
    Danke für diesen amüsanten Videobeitrag übrigens :)
    Olli

  89. Claas
    5. Aug 2008 | 17:48 Uhr

    Hallo!

    Sehr interessanter Beitrag, aber das Thema mit dem Fotos ist mir nicht zu 100% klar.

    Auf unserer Webseite/Forum unseres Automobilclubs gibt es eine Fotogalerie, in der Fotos unserer Treffen veröffentlicht wurden.

    Ein ausscheidenes Mitglied verlangt nun, dass alle Fotos gelöscht werden, wo er oder sein Auto (auch nur ansatzweise) zu sehen ist.

    Die Fotos stehen in keinen Postings, sondern sind einzeln abzurufen . Die Fotos wurden vom ausscheidenen Mitglied NICHT erstellt und auch NICHT hochgeladen/veröffentlicht.

    Muß ich dem Wunsch des ehemaligen Mitglieds entsprechen und wirklich ALLE Fotos löschen?

  90. 5. Aug 2008 | 18:29 Uhr

    @Claas: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  91. 15. Aug 2008 | 20:54 Uhr

    Zwei meiner Mitglieder wollen gelöscht werden und die Beiträge von denen sollen ebenfalls gelöscht werden. Wie ich aus dem Video erkennen konnte, muss ich nichts löschen, da auch keine Personenbezogenen Daten einsehbar sind. Das Urheberrecht für die Postings entfällt wahrscheinlich auch ganz. Liege ich da richtig?

  92. 16. Aug 2008 | 9:23 Uhr

    @Webagentur: Hier gibt es keine konkrete Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den Anwalt Ihres Vertrauens.

  93. ex-CK
    17. Aug 2008 | 12:08 Uhr

    Danke für den interessanten Beitrag.
    Ich bin seit einigen Jahren Mitglied in einem großen Forum. Nun wurde dieses Forum zu 51% an Gruner und Jahr verkauft, eine Firma, mit der ich nicht in Verbindung gebracht werden will. Kann ich denn eine Löschung meiner Beiträge verlangen, wenn mir der neue Besitzer des Forums nicht behagt?

  94. 12. Sep 2008 | 16:22 Uhr

    Kann ein User im Namen anderer User die Löschung ihrer Accounts verlangen oder brauche ich die Bestätigung jedes Einzelnen?
    Habe 3 User, von denen einer sagt, das alle 3 gelöscht werden möchten - wie ist damit umzugehen?

  95. 23. Sep 2008 | 6:23 Uhr

    das ist ja eine klase sache die sie hier zur verfügung gestellt haben, hut ab.
    das soetwas im forum möglich ist war mir bis eben noch garnicht bewusst. ich hoffe noch meehr von ihnen zu hören.
    mit freundlichen grüßen
    p.j

  96. Petra
    24. Okt 2008 | 14:50 Uhr

    Hallo!
    Sehr interessant, diese Diskussion und vor allem das Video! Trotzdem hätte ich noch eine Frage. Wenn ein User in einem z. B. Hundeforum ein Thema eröffnet hat, beispielsweise auf der Suche nach etwas ist, z. B. einer Zuchthündin, die Resonanz aber nicht so ausgefallen ist, wie von ihm erhofft und er daraufhin die Löschung des kompletten Themas verlangt, muss man dem nachkommen, d. h. muss der ganze Thread gelöscht werden bzw. kann der User verlangen, dass sein Ausgangsposting gelöscht wird, weil er es sich anders überlegt hat? Und was ist mit den Antworten auf die Anfrage? Wie ist das generell mit Postings von Usern, die NICHT gesperrt wurden oder sich abgemeldet haben. Die sich schlicht an Diskussionen beteiligt haben (Schöpfungshöhe außer Acht gelassen, da diese nur in den seltensten Fällen zum tragen käme) und drei Wochen später eine andere Ansicht zu einem Thema haben, so dass sie das ehemals getätigte Posting gelöscht haben wollen? Muss man dieser Aufforderung nachkommen?

    Freue mich auf Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra

  97. strolch
    5. Dez 2008 | 20:01 Uhr

    danke für diesen einblick :) hab ich auch was dazulernen können :) sehr sehr hilfreich :)

    gruß strolch :)

  98. 17. Jan 2009 | 19:40 Uhr

    [...] diesem Thema ist mir gerade ein Video ber den Weg gelaufen. Hab das mal fr Dich eingefangen: http://www.law-vodcast.de/loschungsp…orum-mitglieds — Have Fun! Christian PS.: Wenn Du mir einen Emil schicken willst, dann schreibe "Ich bin [...]

  99. 27. Mai 2009 | 11:36 Uhr

    [...] wrde diesen Beitrag bzw. das Video: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog Lschungspflichten im Internet bei Ausscheiden e… von Dr. Bahr [...]

  100. Gabi
    1. Jun 2009 | 15:58 Uhr

    der Forenbetreiber ändert einfach die Usernamen um,erstellt ein neues Passwort und weigert sich ,den User zu löschen.durch die Änderung bleiben aber die Pns erhalten und sind damit für dritte lesbar.Inwieweit ist das erlaubt???

    Danke im Vorraus

  101. 8. Jun 2009 | 23:36 Uhr

    Tolles Law Vodcast und eine anregende Diskussion. Dazu sei angemerkt, dass ich neben der Datenlöschung in Foren noch ein ganz anderes Problem sehe: Sofern irgendwo einmal Daten ins Netz gestellt wurden, sind die Daten weltweit im Netz verfügbar…Kein Forenbetreiber kann aber Einfluss darauf nehmen, ob auch Daten aus dem Cache von Suchmaschinen und auch insbesondere aus Personen-Suchmaschinen wie z.B. yasni entfernt werden…Fazit: Alles in allem viel zu mühsam und Forennutzer sollten sich über ihr eigenes Handeln im Vorhinein im Klaren sein…

  102. 11. Sep 2009 | 14:40 Uhr

    [...] hier einen kurzen knackigen Ansatzpunkt, bei Bedarf nher nach bestimmten Bestimmungen zu forschen: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog Lschungspflichten im Internet bei Ausscheiden e… Ist nicht lang und recht [...]

  103. 21. Sep 2009 | 20:39 Uhr

    [...] http://www.law-vodcast.de/loschungsp…orum-mitglieds Viel Spass beim Video anschauen. [...]

  104. 6. Okt 2009 | 19:43 Uhr

    [...] eigentlich nicht mehr viel dazu zu sagen. Kenne zu dem Thema einen "Vodcast": http://www.law-vodcast.de/loschungsp…orum-mitglieds Da heit es kurz: Personenbezogene Daten mssen gelscht werden (bis auf ein paar Ausnahmen) sowie [...]

  105. 28. Jan 2010 | 21:55 Uhr

    [...] Bitten um Profil-Lschung zu machen. Den Moderatoren sei hierzu folgender Link an’s Herz gelegt: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog Lschungspflichten im Internet bei Ausscheiden e… Auch den Usern, die vergeblich darum gebeten haben, Ihr Profil mge gelscht werden, sei dieser [...]

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