25. Oktober 2011

Die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht


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Inhalt:

Welche datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten müssen Unternehmen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten? Rechtsgrundlage der Auskunftspflicht ist § 34 BDSG.

Mit dieser Frage beschäftigt sich das heutige Video.

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2 Kommentare zu “Die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht”

  1. R.Nowack
    26. Okt 2011 | 9:37 Uhr

    Sehr informativ….allerdings habe ich den Eindruck das hier zu sehr auf den Adresshandel eingegangen wird, obwohl Eingangs keine Trennung erwähnt wird. Ferner fehlt mir der Hinweis auf die Aufkunftspflicht, welche die Offenlegung eines allgemeinen Verfahrensverzeichnisses verlangt.
    Oder habe ich irgendwo nicht aufgepasst?

  2. 27. Okt 2011 | 0:29 Uhr

    @Nowack: Sie vermischen hier was.

    Das Recht, den öffentlichen Teil eines Verfahrensverzeichnis einzusehen, ist nicht Teil des Auskunftsrechts nach § 34 BDSG. Vielmehr ist die Verpflichtung zur Offenlegung in § 4g Abs.2 S.2 BDSG geregelt.

    Es handelt sich hier somit um andere Anspruchsgrundlagen, und vor allem um ganz unterschiedliche Arten von Inhalten.

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