15. Juni 2010
Deutsche Datenschutzkontrolle verletzt Europäisches Recht
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Inhalt: Die Inkompetenz des nationalen Gesetzgebers in puncto Datenschutz lässt sich an den Entscheidungen der Karlsruher Richter, die in stetiger Regelmäßigkeit datenschutzbezogene Gesetze wegen Verstößen gegen Grundrechte aufheben. Nun hat der Europäische Gerichtshof im März 2010 (EuGH, Urt. v. 09.03.2010 – Az.: C-518/07) eine Entscheidung getroffen, die der deutschen Legislative vollends die Bretter unter dem Boden entzogen hat. Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich der heutige Vodcast. |
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Kommentare: 1 Kommentar

[...] Und dann wäre da noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die gesamte Ausgestaltung der deutschen behördlichen Datenschutzkontrolle gegen geltendes EU-Recht … [...]