15. Juni 2010

Deutsche Datenschutzkontrolle verletzt Europäisches Recht


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Inhalt:
In den letzten Jahren zeigt sich auf dem Gebiet des deutschen Datenschutzrechts immer mehr, dass der nationale Gesetzgeber Regeln erlässt, die mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2008 aus diesem Anlass ein neues Grundrecht entwickelt: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Die Inkompetenz des nationalen Gesetzgebers in puncto Datenschutz lässt sich an den Entscheidungen der Karlsruher Richter, die in stetiger Regelmäßigkeit datenschutzbezogene Gesetze wegen Verstößen gegen Grundrechte aufheben.

Nun hat der Europäische Gerichtshof im März 2010 (EuGH, Urt. v. 09.03.2010 – Az.: C-518/07) eine Entscheidung getroffen, die der deutschen Legislative vollends die Bretter unter dem Boden entzogen hat. Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich der heutige Vodcast.

Eine Antwort zu “Deutsche Datenschutzkontrolle verletzt Europäisches Recht”

  1. anonymisiert sagt:

    […] Und dann wäre da noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die gesamte Ausgestaltung der deutschen behördlichen Datenschutzkontrolle gegen geltendes EU-Recht … […]