7. Dezember 2010
Verkaufhinweis “Solange der Vorrat reicht” wettbewerbsrechtlich ausreichend
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Inhalt: Immer wieder ist bei aktuellen Verkaufsangeboten in Zeitungen und Zeitschriften der Hinweis des Anbieters “Solange der Vorrat reicht” zu sehen. Häufig wird dem Verbraucher mit einer tollen, kostenlosen Zugabe der Kauf eines bestimmten Produktes angepriesen. Ist ein solches Handeln zulässig? Dieser Frage geht das heutige Video nach. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz
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