26. Oktober 2010
Zeitpunkt der Informationspflichten bei Gewinnspielen
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Inhalt: Gerade angesichts neuer Medien wie Fernsehen, Internet oder dem mobilen Telekommunikationsbereich stellt sich für den Veranstalter eines Gewinnspiels regelmäßig die Frage, wann genau er die Teilnehmer über die näheren Bedingungen seines Spiels informieren muss. So bietet eine SMS nur 140 Zeichen. Auch der Platz auf dem TV-Bildschirm ist begrenzt. Und auch eine Webseite bietet nicht wirklich ausreichend Platz. Wann und wie muss ein Gewinnspiel-Veranstalter über die Teilnahmebedingungen informieren? Reicht es aus, wenn die Information irgendwann im Laufe der Anmeldung geschieht? Oder muss die Belehrung bereits bei der ersten Werbung erfolgen? Dieser Frage geht das heutige Video nach. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Glücks- / GewinnspielR,Recht d. Neuen Medien
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