27. Juli 2010
Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig
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Inhalt: In concreto: Die Deutsche Telekom darf keine Karten zur nächsten Fussball-Weltmeisterschaft verlosen und eine Teilnahme davon abhängig machen, dass man ihr Produkt X oder Y erwirbt. Nun hat der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 14.01.2010 – Az.: C-304/08) im Januar 2010 ein Urteil gefällt, dass dem deutschen Gesetzgeber und der bisherigen deutschen Rechtsprechung wohl gar nicht gefallen wird. Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich das heutige Video. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz,Glücks- / GewinnspielR,Recht d. Neuen Medien
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