30. September 2008
Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt?
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Inhalt: Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet: - Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse Mit diesen Punkten beschäftigt sich der heutige Vodcast. |
Abgelegt in: Gewerbl. Adresshandel, Gewerbl. Rechtsschutz, Recht d. Neuen Medien
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