1. April 2008
Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse – Abgabepflicht für Jedermann?
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Inhalt: Dazu nachfolgendes Beispiel: Der Freiberufler F beauftragt den Künstler K regelmäßig Oster- und Weihnachtspostkarten für seine Kunden zeichnen. Dafür bezahlt der F an den K eine Vergütung von 1.000,- EUR. Der F denkt nun, dass mit der Bezahlung der 1.000,- EUR sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch weit gefehlt. Kurze Zeit später fällt der F aus allen Wolken, als er von der Künstlersozialkasse einen Bescheid erhält, wonach er auf die 1.000,- EUR bezahltes Honorar noch einmal 5% Künstlerabgabe abführen soll. “Wie kann das aber sein?” werden sich viele fragen. Dieser Frage geht das heutige Video nach. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz, Recht d. Neuen Medien
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