20. Mai 2007
Das neue Telemediengesetz
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Inhalt: Am 18. Januar 2007 hat der Deutsche Bundestag ein neues Internetgesetz verabschiedet. Nämlich das Telemediengesetz (TMG). Es vereint zahlreiche Bestimmungen, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Am 1. März 2007 ist das TMG in Kraft getreten. Der Vodcast beschäftigt sich mit den Fragen - “Der neue Begriff der Telemedien” Unter http://www.Telemedien-und-Recht.de gibt es noch weitere Infos zum TMG. |
Abgelegt in: Gewerbl. Rechtsschutz, Recht d. Neuen Medien
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